Professionelle Sprachdienstleistungen

Apostillen und Superlegalisationen – innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet

Notarielle Beglaubigungen, Apostillen, Superlegalisationen und weitere Authentifizierungen. Weltweit von Behörden, Schulen, Banken und anderen Institutionen akzeptiert.

Unser VersprechenPreis und realistischer Termin innerhalb von 15 Minuten
  • Bearbeitung innerhalb von zwei Werktagen
  • Elektronische Apostille
  • Alle Arten von Beglaubigungen
  • Apostille

Fachwissen für den tatsächlichen Zweck

Bearbeitung innerhalb von zwei Werktagen

In der Regel erhalten Sie eine Apostille innerhalb von zwei Werktagen. Eine Expressbearbeitung ist auf Anfrage möglich, wobei wir die Verfügbarkeit umgehend prüfen.

Apostillen werden jetzt auch elektronisch mit qualifiziertem elektronischem Siegel ausgestellt. Vollständig rechtskräftig – ohne den Austausch physischer Dokumente.

Worauf wir achten

Elektronische Apostille

  • Alle Arten von Beglaubigungen

    Apostille, Superlegalisation, notarielle Beglaubigung oder mehrstufige Authentifizierung – wir erledigen den gesamten Prozess für nationale und internationale Zwecke.

  • Apostille

    Eine Beglaubigung nach Haager Übereinkommen bestätigt die Echtheit von Unterschrift und Stempel. Sie ist notwendig für Auslandseinrichtungen wie Schulen, Banken und Behörden und meist in zwei Werktagen erhältlich.

  • Superlegalisation

    Für Staaten, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören, erfolgt die Beglaubigung über das Außenministerium und die zuständigen diplomatischen Vertretungen. Wir beraten Sie zum richtigen Verfahren.

  • Notarielle Beglaubigung

    Beglaubigung der Unterschrift oder einer Dokumentenkopie durch eine Notarin oder einen Notar, erforderlich für viele behördliche Verfahren im In- und Ausland.

Ein klarer Ablauf vom Auftrag bis zur Lieferung

Apostillen und Superlegalisationen – innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet

  1. Superlegalisation

    Für Staaten, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören, erfolgt die Beglaubigung über das Außenministerium und die zuständigen diplomatischen Vertretungen. Wir beraten Sie zum richtigen Verfahren.

  2. Notarielle Beglaubigung

    Beglaubigung der Unterschrift oder einer Dokumentenkopie durch eine Notarin oder einen Notar, erforderlich für viele behördliche Verfahren im In- und Ausland.

  3. Mehrstufige Beglaubigung

    Für Dokumente, die durch mehrere Institutionen gehen müssen, koordinieren wir den gesamten Ablauf – Sie liefern das Dokument, und wir übernehmen den Rest.

  4. Dokument übermitteln

    Bitte teilen Sie uns die Dokumentenart und das Zielland mit. Wir beraten Sie, welche Art der Beglaubigung notwendig ist.

Menschen und Prozess

Hinter jedem Auftrag steht ein konkreter Spezialist

Übersetzungen, beglaubigte Dokumente, Apostillen, Dolmetschen und Sprachservice für Unternehmen.

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